Es kann schon eine heikle Situation entstehen, wenn ein Arbeitgeber den Verdacht hat, dass er seinen Mitarbeitern nicht mehr trauen kann. Gerade dann, wenn Dinge aus dem Betrieb ohne eine logische Erklärung verschwinden und man es ausschließen kann, dass externe Personen womöglich den Diebstahl begangen haben könnten. Vielleicht würde die Geschäftsleitung bei einem einmaligen Vorkommnis noch nicht sofort misstrauisch werden, aber wenn das Abhandenkommen von Betriebseigentum dann wiederholt und auch öfters vorkommt, muss und sollte auch gehandelt werden.
Für manches Unternehmen wird es auch eine Rolle spielen, was dabei entwendet wurde. Handelt es sich um eher einfache Dinge wie, Kaffee, Getränke, Toilettenpapier, wird der Diebstahl vielleicht sogar erst recht spät auffallen. Ebenso bei Büromaterialien wie Stifte, Radiergummi, Klammern usw. Werden die Gegenstände jedoch größer, wertvoller und bedeutender, reicht auch schon eine einmalige Begebenheit aus, um misstrauisch zu werden.
Diebstahl ist Diebstahl
Wiederum spielt es überhaupt keine Rolle, was entwendet wurde. Ob klein und eher unwichtig oder groß, teuer und von Bedeutung, Diebstahl ist Diebstahl. Das sollte jedem bewusst sein und es ist dann nur recht und billig, wenn eine Unternehmensführung dem nachgeht. Der Angestellte, der diesen Diebstahl begangen hat, muss da mit strengen Konsequenzen rechnen.
Wie den wahren Täter finden?
Wenn der Dieb nicht gerade bei frischer Tat ertappt wurde, kann es jetzt für die Firmenleitung durchaus schwer werden, den wahren Täter ausfindig zu machen. Das kann verschiedene Gründe haben. Natürlich könnte man sich moderne Software im Bereich Überwachung zulegen und selbst sein „Glück“ versuchen – doch eine solche Methode kostet mitunter auch Zeit und Nerven. Man kann sich auch leider nicht auf die Mithilfe von den anderen Mitarbeitern verlassen. Das kann daran liegen, dass man die Kollegen selber überhaupt nicht im Verdacht hat, weil man davon ausgeht, dass diese alle ehrlich und korrekt wie man selber handelt. Wenn dann beispielsweise gesehen wird, dass ein Kollege Büromaterialien wie beispielsweise einen Laptop oder Unterlagen mit herausnimmt, kann auch davon ausgegangen werden, dass dieser Kollege von Zuhause aus arbeiten wird. An Diebstahl wird da wahrscheinlich keiner sofort denken. Manchmal wird aber auch ein Diebstahl aus falsch verstandener Freundschaft oder aus einem Gefühl des Zusammenhalts gegen die Obrigkeit einfach nicht gemeldet.
Was kann jetzt nun die Firmenleitung unternehmen, um den oder die wahren Täter ausfindig zu machen?
Um nun im Falle eines Diebstahls den Täter ausfindig machen zu können, kann also wahre Detektivarbeit nötig werden. Dies kann zeit- und nervenaufreibend werden. Je nachdem wie hoch der Schaden ist und wie wichtig dem Arbeitgeber die Aufklärung ist, kann da wirklich darüber nachgedacht werden, eine Detektei zu beauftragen. Die Detektei-AcentA wäre eine Möglichkeit dafür, denn diese Detektei aus Hannover ist besonders spezialisiert für den Bereich der Wirtschaftsermittlung. Ein professionelles und diskretes Vorgehen ist hier selbstverständlich.
Es sollte noch angemerkt werden, dass ein Vertrauensverlust für beide Seiten immer sehr negativ ist und das Arbeitsklima extrem beeinflussen kann. Jeder Arbeitnehmer sollte sich auch daher bewusst machen, dass er sich mit Unterschreiben des Angestelltenvertrags zu Folgendem verpflichtet hat:
- Firmeninterne vertrauliche Dinge geheim halten.
- Der korrekte Umgang mit Informationen und Firmenvermögen.
- Die wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers sollen beachtet werden.
- Die firmenpolitischen Entscheidungen und die Firmenphilosophie sind gegenüber den Kunden zu vertreten.
- Das komplette Firmeninventar ist und bleibt Eigentum des Arbeitgebers.
- Der Arbeitnehmer darf mit seinem eignen Verhalten den Ruf des Arbeitgebers nicht schaden.