Im Zuge eines Bewerbungs- oder Einstellungsverfahren kann es vorkommen, dass der potenzielle Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Dies darf jedoch nicht grundsätzlich, sondern nur unter gewissen Voraussetzungen erfolgen. Was sollte man hierzu als Arbeitnehmer wissen?
Was steht drin?
Zunächst einmal können schlimme Befürchtungen aufkommen, wenn man hört, dass ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird. Die eine oder andere Jugendsünde kommt nicht wenigen wieder in die Erinnerung. Doch Angst davor muss eigentlich niemand haben. Das Führungszeugnis ist als amtliches Dokument ein Nachweis darüber, ob eine Person bereits vorbestraft ist oder nicht. Als Grundlage dient hier das Bundeszentralregister, in welchem alle Straftaten aus der BRD gespeichert werden. Neben den Personendaten sind im polizeilichen Führungszeugnis Informationen vermerkt, die von öffentlichem Interesse sind. Beispielsweise also eine rechtskräftige Verurteilung der Person. Details in Sachen polizeiliches Führungszeugnis, kann man auch unter dem vor-stehenden Link nachelsen. Insgesamt unterscheidet man zwischen drei Arten von Führungszeugnissen:
Polizeiliches Führungszeugnis für private Zwecke
Auf diesem Papier wird nicht alles erwähnt. Beispielsweise werden Bewährungsstrafen von nicht mehr als 2 Jahren ausgeklammert. Auch, wer vom Gericht zu einer Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen verurteilt wurde, muss keinen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis befürchten. Sogar, wer bereits zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten verurteilt wurde und dies jedoch die einzige Straftat gewesen ist, kann sich über ein reines Führungszeugnis freuen.
Behördliches Führungszeugnis
Das behördliche Führungszeugnis hingegen hält schon mehr Auskünfte bereit. Jeder der ein Gewerbe anmelden möchte benötigt ein solches Führungszeugnis. Neben Straftaten sind hier auch Entscheidungen von Verwaltungsbehörden vermerkt, etwa der Widerruf eines Waffenscheins oder auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt.
Erweitertes Führungszeugnis
Der deutsche Staat ist im Kinder- und Jugendschutz zum Glück besonders streng. Jede Person, die daher im Bereich Kinder- oder Jugendarbeit tätig werden möchte, muss dem Arbeitgeber ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen können. Hier sind Sexualdelikte und auch Straftaten wie Misshandlung von Schutzbefohlenen oder Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht.
Nach Ablauf bestimmter Fristen verjähren die Einträge im Führungszeugnis wieder. Je nach Schwere der Straftat betragen diese Fristen zwischen 3 und 10 Jahren. Nach einer Frist von 5 bis 20 Jahren wird der entsprechende Eintrag auch aus dem Bundeszentralregister gelöscht. Je älter das Führungszeugnis also ist, desto geringer ist die Aussagekraft. Die meisten Arbeitgeber oder Behörden verlangen daher ein aktuelles Führungszeugnis.
Beantragung
Wer ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen möchte, muss sich an das zuständige Bürgeramt wenden. Wer nachweisen kann, dass sein Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde liegt und älter als 14 Jahre ist, kann das Führungszeugnis somit beantragen. In der Regel dauert es dann einige Wochen, bis der Antrag bearbeitet wurde und das Zeugnis an die Meldeadresse gesendet wird. Ist das Führungszeugnis für den Arbeitgeber im öffentlichen Dienst gedacht, wird dieses direkt an die Behörde gesendet. Auch das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis (für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) wird direkt an die jeweilige Behörde gesendet. Derzeit fallen 13 Euro Gebühren für die Ausstellung des polizeilichen Führungszeugnisses an. Seit 2016 besteht zudem die Möglichkeit, das Führungszeugnis online zu beantragen.