Heute ist es so einfach wie nie zuvor, sich nach einem neuen Job umzusehen. Überall wo man Zugang zum Internet hat, kann man nach passenden Stellen suchen. Nicht nur auf den Webseiten vieler großer Tageszeitungen gibt es eine eigene Rubrik für den Stellenmarkt, auch unabhängige Jobportale geben Arbeitssuchenden die Möglichkeit, den Traumjob auf besonders bequeme Art und Weise zu finden.
In den Portalen kann man nach vielen verschiedenen Kriterien filtern, zum Beispiel nach dem Einsatzgebiet, dem Arbeitsort oder dem Arbeitszeitmodell. In den Anzeigen findet man sowohl Angebote inländischer als auch ausländischer Firmen. Manch einer fragt sich, was bei Verträgen mit Firmen zu beachten ist, deren Firmensitz sich außerhalb von Deutschland befindet.
Welche Rechtsgrundlagen gelten bei ausländischen Arbeitgebern?
Bewirbt man sich bei einem ausländischen Unternehmen, sollte man zunächst einmal klären, wo sich der Firmensitz befindet. Diese Frage muss man nicht beim Vorstellungsgespräch klären, die meisten Unternehmen betreiben eine übersichtliche Webseite wo zum Teil auch Details über das Firmenprofil nachzulesen sind. Bekommt man die Stelle, sollte man den Dienstvertrag ganz genau durchlesen. Darin sollte nachzulesen sein, welchen Bestimmungen das Arbeitsverhältnis unterliegt. In vielen Fällen kommt sogar ein Tarifvertrag zur Anwendung. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer auf der sicheren Seite, weil wichtige Details darin geklärt werden, darunter:
- Arbeitszeiten
- Urlaubsanspruch
- Arbeitsbedingungen
- Kündigungsfristen
- Entgelt
- Laufzeit des Vertrages
Genau diese Rahmenbedingungen geben jedem Dienstnehmer Sicherheit und sorgen für Transparenz. Unter Vertragsentwürfe mit ausländischen Unternehmen sollte man nicht vorschnell seine Unterschrift setzen. Selbst wenn die Arbeitsverträge im Ausland abgeschlossen werden, muss nicht das Gesetz vom Land des Firmensitzes zur Anwendung kommen. Sind im Vertrag keine anders lautenden Bestimmungen zu finden, kommt in der Regel das Gesetz jenes Staates zum Einsatz, wo man arbeitet.
Wie bekommt man Klarheit über einen Arbeitsvertrag in einer Fremdsprache?
Wenn die Firmensprache des Unternehmens, in dem man sich bewirbt, nicht deutsch ist, kann es dazu kommen dass man einen Arbeitsvertrag in einer Fremdsprache vorgelegt bekommt. Zwar ist davon auszugehen, dass die Bewerber dieser Sprache mächtig sind, allerdings ist gerade bei Texten in juristischer Sprache die Erfassung der Details nicht immer einfach. Gerade bei komplizierten Verträgen lohnt es sich, den Text übersetzen zu lassen. Das wird sich vermutlich bei Jobs mit relativ geringem Lohn nicht auszahlen, sehr wohl aber bei Managementpositionen oder gehobenen Assistenzposten, wo es oft komplizierte Klauseln im Vertag gibt. Heute stehen viele Übersetzungsdienste kostenlos im Internet zur Verfügung. Für den privaten Gebrauch zur Sinnerfassung einfacher Texte mögen diese Übersetzungen ausreichen, nicht aber für Verträge in juristischer Sprache. Möchte man den Arbeitsvertrag professionell übersetzen lassen, stehen in jeder größeren Stadt professionelle Übersetzungsbüros zur Verfügung. Allerdings benötigt es einige Zeit, bis der Text von der Ausgangssprache ins Deutsche übertragen wird. Dafür kann man sicher sein, dass auch schwierige Passagen korrekt in der eigenen Sprache wiedergegeben werden. Die professionelle Übersetzung von Verträgen kostet zwar Geld, dafür kann man sicher sein, dass man jeden Punkt im vorliegenden Arbeitsvertrag versteht.
Welche Punkte sind noch wichtig, wenn man in einem ausländischen Unternehmen arbeiten möchte?
Bevor man eine Job bei einer ausländischen Firma annimmt, sollte man sich ein wenig mit den Gepflogenheiten des Unternehmens beschäftigen. Schließlich stammen die Vorgesetzten oft aus einem Land mit einer anderen Kultur und möglicherweise anderen Arbeitsgepflogenheiten. In einem internationalen Unternehmen zu arbeiten, ist eine spannende Aufgabe, da man mit verschiedenen Bräuchen und Arbeitsstilen konfrontiert ist. Allerdings darf man nicht vergessen, dass gute Zusammenarbeit auf ausgezeichneter Kommunikation basiert. Meistens steht schon in der Stellenanzeige, welche Firmensprache im Unternehmen zur Anwendung kommt. Oft wird in internationalen Firmen Englisch gesprochen, verhandlungsfähige Sprachkenntnisse in der Fremdsprache sind daher besonders wichtig. Außerdem herrschen in ausländischen Unternehmen manchmal andere Firmenstrukturen. Bei großen Betrieben dauert es manchmal einige Zeit, die Hierarchie zu durchschauen. Der große Vorteil bei internationalen Teams ist, dass sie oft kreativer arbeiten als wenn alle Beschäftigten aus demselben Land kommen.
Fazit
Wer sich in einem ausländischen Betrieb bewirbt, sollte genaue Recherche betreiben. Dazu bietet sich unter anderem die Webseite an. Es macht Sinn, sich über den Firmensitz, die Hierarchien und die Ansprechpartner zu informieren. Hat man das Bewerbungsgespräch erfolgreich absolviert, sollte man den Dienstvertrag nicht vorschnell unterzeichnen. Schließlich gilt es bei Unternehmen mit ausländischem Firmensitz zu klären, welches Arbeitsrecht zur Anwendung kommt. Meistens gelten die Bestimmungen in jenem Land, wo die Arbeitsleistung tatsächlich erbracht wird. Zur Sicherheit sollte man diese Regelung im Vertrag festlegen lassen. Ist der Vertrag nicht in deutsch, sondern in einer anderen Sprache verfasst, besteht bei komplizierten Texten die Möglichkeit, das Dokument bei einem professionellen Übersetzungsbüro in das Deutsche übertragen zu lassen. So kann man sicher sein, dass man jeden einzelnen Punkt verstanden hat, bevor man die Unterschrift unter den Arbeitsvertrag setzt.